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Ulrike Bahr
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Frage von Daniela I. •

Bekommt man als Bundesbeamter in EZ definitiv die Inflationsausgleichsprämie nicht?

Sehr geehrte Frau Bahr,

ich befinde mich seit dem 1.8.23 in Elternzeit, bis zum 30.11.23.
Bis zum 31.07.23 befand ich mich ganz normal in Vollzeit. Wieso erhalte ich jetzt die IAP nicht? Das ist schon ungerecht und nicht nachvollziehbar. Würde ich also meine EZ unterbrechen im September und ab Oktober die jeder in EZ gehe , dann stünde mir die IAP zu? Das ist naja schon unfair.

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Sehr geehrte Frau I.,

die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen. Im Zuge der Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst wurde diese den Beschäftigten im ÖD zugesprochen. Per Gesetz muss diese Vereinbarung nun überhaupt erst auf Beamt:innen und Pensionär:innen übertragen werden. Dies ist für Herbst 2023 geplant. Dann erst stehen die endgültigen Regelungen fest. Grundsätzlich kann ich Ihnen dazu aber vorab folgendes mitteilen:

Müttern steht im Rahmen ihres Mutterschutzes bis max. 12 Wochen nach der Geburt des Kindes der Inflationsausgleich zu. Sobald sie aber in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter eben kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz als staatliche Leistung. Diese Leistung differenziert nicht nach Arbeitergeber/Unternehmen/Öffentlicher Dienst.

Ich kann Ihre Punkte grundsätzlich verstehen, bitte aber um Verständnis, dass wir für Beamt:innen in Elternzeit keine Ausnahme machen können. Im Zuge der Gleichbehandlung müssten wir dann allen Eltern in Elternzeit die Ausgleichsprämie zugutekommen lassen, was nicht finanzierbar ist.

Dafür setzen wir in der Krise auf zahlreiche andere Entlastungsmaßnahmen, die allen Bürger:innen zugutekommen sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Bahr, MdB

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