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Dass es in diesem Fall so lange dauert, hat vor allem mit einer höchst angespannten Personalsituation durch mehrere Personalwechsel und etliche Vakanzen in dem Fachbereich zu tun, der den Widerspruch bearbeiten muss.
Sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, besteht bereits ein allgemeines Informationszugangsrecht. Ein IFG würde keinen Mehrwert bieten.
Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand ist Niedersachsen eines von zwei Bundesländern, neben Bayern, welches noch kein Informationsfreiheitsgesetz beschlossen hat.
wie ich bereits in meiner ersten Antwort mitgeteilt habe, habe ich keinen Einblick in das konkrete Verwaltungshandeln des MKJFGFI.