Antwort 19.02.2024 von Georg Kippels CDU
Die von Ihnen angesprochene sog. Vorabpauschale nach § 18 InvStG haben wir als Unionsfraktion damals im Rahmen der GroKo eingeführt. Sie ist verfassungskonform, weil hiermit gerade kein Fall einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung vorliegt.