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Klar ist auch, dass einmal ausgeführte Leistungen nicht doppelt bezahlt werden müssen. Wenn der Hauswart beispielsweise die Wasserversorgung betreut, dann dürfen für diese Kostenart keine gesonderten Kosten angesetzt werden, da sie mit der Vergütung für den Hauswart bereits abgegolten sind.
Die FDP blockiert keine Änderungen der Kostenregeln und niemand in der Koalition hat solche Änderungen zur Sprache gebracht.
Als Koalition erwägen wir ein behutsame und klimagerechte Randbebauung des Tempelhofer Feldes.
Nach einer einjährigen Bürgerbeteiligung wird es Ende 2025 eine Urabstimmung der Berliner:innen geben. Sie kann den bestehenden Status bestätigen oder ändern.