Antwort 10.07.2025 von Julia Klöckner CDU
Das Abgeordnetengesetz regelt ausdrücklich und abschließend, welcher Personenkreis zu welchem Zeitpunkt Informationen über Prüfverfahren und deren Abschluss erhält. Darüber hinaus kann die Bundestagsverwaltung keine Auskunft geben. Sie kann auch nicht die Namen der Abgeordneten, gegen die Prüfverfahren geführt wurden, veröffentlichen.