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  Wir als Die Linke kritisieren weniger, dass Geldgeschenke für Erwachsene angerechnet werden können, als den Umstand, dass diese Geschenke überhaupt notwendig sind, also eher Nothilfe sind als ein wirkliches Geschenk.
Ich selbst bin der Auffassung, dass beides möglich sein muss und dass der Bargeldverkehr nicht eingeschränkt werden darf.
Zweckbetriebe, die gemeinnützige Ziele verfolgen, sind steuerfrei. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zahlen Steuern, wenn Freibeträge überschritten werden.