Antwort 23.07.2020 von Matthias Heider CDU
(...) Es werden lediglich Videoaufnahmen mit einer streng begrenzten Fahndungsdatei abgeglichen. (...)
(...) Es werden lediglich Videoaufnahmen mit einer streng begrenzten Fahndungsdatei abgeglichen. (...)
(...) Die Einführung der Gesichtserkennung in Deutschland stellt jedoch selbst bei einer sinkenden Fehlerquote einen Dammbruch dar. (...)
(...) Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss für eine Suche nach Personen, wie auch für Kontrollen, ein hinreichend gewichtiger Anlass, oder eine objektive Gefahrenabwehr bestimmt werden, damit diese rechtens ist. (...)
(...) Für mich steht fest, dass der Schutz von wichtigen Grundrechten nicht durch die Technologie der Gesichtserkennung ausgehebelt werden darf (...)
Persönlich stehe ich der automatischen Gesichtserkennung im öffentlichen Raum skeptisch gegenüber.