Antwort 15.02.2022 von Roger Beckamp AfD
Schon allein aus mangelnder Sachkenntnis von der Lage vor Ort erlaube ich mir dazu kein eigenes Urteil.
Schon allein aus mangelnder Sachkenntnis von der Lage vor Ort erlaube ich mir dazu kein eigenes Urteil.
der Beschluss erging einstimmig im Bundesvorstand.
Der Unvereinbarkeitsbeschluss ist eine Bundesangelegenheit, die wir akzeptieren. Ohnehin ist in den Statuten fast aller Parteien festgelegt, dass man nicht Mitglied mehrerer Parteien sein darf.
Opposition kann und sollte also weit mehr sein als das, was Sie beschrieben haben.
Danke für die Frage. Die Antwort lautet: Ja.