Richter sollen ihr Amt - egal, ob sie Mitglied einer politischen Partei sind oder nicht - unabhängig ausüben. Bei der Einstellung, egal auf welcher Ebene, spielt die Parteizugehörigkeit folglich keine Rolle, mehr noch ist sie Privatsache.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage vom 17.2.2025.
Der Auswahlprozess für neue Richter bestimmt sich danach, ob ein Richter an das Bundesverfassungsgericht oder an einen obersten Gerichtshof des Bundes berufen werden soll.
alle Richter*innen unterliegen in Deutschland einer Verschwiegenheitspflicht.
Der Verstoß gegen diese Pflicht ist gemäß § 203 Absatz 2 Strafgesetzbuch strafbewährt.
Die Grünen forderten, die Wahl von Verfassungsrichter*innen in Bayern breiter und transparenter zu gestalten, es braucht aus unserer Sicht ein reformiertes Prozedere.
Mit der Entscheidung gegen die Liste der ehrenamtlichen Richter für den Bayerischen Verfassungshof zu stimmen, haben wir, als SPD, uns klar positioniert.