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Ich habe meinen Antworten von 25.01. und 28.01. nichts hinzuzufügen. Für weitere Nachfragen zu Details zur Beschränkung der Verlustverrechnungskreise bitte ich Sie, sich an die Mitglieder des Finanzausschusses zu wenden.
Nach unserem Kenntnisstand befindet sich die Verordnung i. S. d. 36a NbesG derzeit noch in der Ressortabstimmung und der Familienergänzungszuschlag wurde noch nicht ausgezahlt
Der Grundfreibetrag sichert die Steuerfreiheit des Existenzminimums.
§ 20 Abs. 6 Satz5 EStG geltendes Recht.