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Die Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so auch die gesamte deutsche Bundesregierung und der juristische Dienst des Rates folgen der Rechtsauffassung, dass eine solche europaweite Regelung rechtswidrig gewesen wäre.
Um geschlechtsspezifischer Gewalt entgegenzuwirken, brauchen wir dringend ein flächendeckendes und niedrigschwelliges Unterstützungsangebot.
Die Verfolgung der Täter solcher schweren Taten ist eine zentrale Aufgabe unseres Gemeinwesens. Schuldig bedeutet schuldig.
Die sexuelle Selbstbestimmung ist ein besonders hohes Gut.