Antwort 25.07.2022 von Marco Buschmann FDP
das Grundgesetz – wie auch bereits die Weimarer Reichsverfassung – verbürgt das Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel (Art. 48 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz).
das Grundgesetz – wie auch bereits die Weimarer Reichsverfassung – verbürgt das Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel (Art. 48 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz).
die Hochzeit von Christian Lindner war schon lange für das letzte Wochenende geplant.
Auch als Bundestagspräsidentin habe ich aber selbstverständlich keinen Einblick in die Finanzierung privater Feiern von Bundestagsabgeordneten
Ich befürworte uneingeschränkt, dass kurzfristig alle Investitionen umgesetzt werden, die notwendig sind, um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr wieder herzustellen.