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Das Recht auf freie Meinungsäußerung – auch in Form von friedlichen Demonstrationen – ist durch das Grundgesetz gedeckt. Antisemitische oder rassistische Hetze (wie auch die Gefährdung der öffentlichen Gesundheit) sind allerdings mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar.
Die Behörden mussten die Gefahr, dass Straftaten wie Volksverhetzung auf Demonstrationen begangen werden, mit den Grundrechten auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit abwägen.

"Brandmauer vor dem AfD-Büro": Wenn Sozialisten Mauern bauen, hat das bisher noch nie funktioniert.
Diese Demo war eine ziemliche Farce.

Nach meiner Auffassung als Bundesabgeordneter stehen wir als AfD als einzige Partei - ohne wenn und aber - gegen die wirtschaftliche Zerstörung der Haus- und Wohnungseigentümer
