Eine Wende kann und sollte nur mit Vernunft und annehmbaren Alternativen vonstattengehen, nie mit Druck erzeugt werden.
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Die Verantwortung für die Umsetzung eventuell günstigerer Varianten nach Bedarfen (z. B. für Studierende, Rentner, u. a.) liegt bei den jeweiligen Verkehrsverbünden in Abstimmung mit dem Land.
Wie Sie sicherlich wissen, gehen wir große Projekte im Bereich der Schiene an - die viel zu lange liegen geblieben sind - und fördern den intermodalen Verkehr.
Die Vorschriften und Verfahrensweisen in Bezug auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung und damit im nationalen Recht geregelt. Die EU-Richtlinie zum Führerschein beschreibt zwar, dass Verkehrsteilnehmer*innen, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde mithilfe eines Gutachtens einer zuständigen ärztlichen Stelle die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden kann.