Das Europäische Parlament ist keine Justizbehörde und daher nicht befugt, rechtliche Ermittlungen durchzuführen, Urteile zu erlassen oder von Gerichten der Mitgliedstaaten erlassene Urteile aufzuheben.
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Gemäß Art. 44 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie Artikel 227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat jeder Bürger das Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten.
Maßgebend für die Zusammensetzung ist die Landtagswahl. Die Fraktionen entscheiden, welche Mitglieder in der 21. Wahlperiode die jeweilige Partei im Ausschuss vertreten.
Ich stimme mit unserer Bundestagsfraktion darin überein, zunächst die weiteren Erkenntnisse aus der Beobachtung des Verfassungsschutzes abzuwarten, bevor wir uns entscheiden, ob wir uns für die Beantragung eines Verbots der AfD einsetzen
Die AfD wird derzeit vom Verfassungsschutz beobachtet und die Erkenntnisse, die sich daraus ergeben, werden entscheidend sein, um zu beurteilen ob und inwiefern ein Verbot der Partei möglich ist