
Das Grundgesetz bestimmt in Art. 48 Abs. 3 Satz 1, dass Abgeordnete Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.
Das Grundgesetz bestimmt in Art. 48 Abs. 3 Satz 1, dass Abgeordnete Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.
Die in diesem Jahr vergleichsweise starke Erhöhung der Diäten um 6 Prozent geht auf die ebenfalls starken Lohnerhöhungen zurück – die unter anderem auf die in den letzten Jahren gestiegenen Inflationsraten zurückzuführen sind
Über die Jahre ist die Entwicklung vergleichbar. Anders als bei der Rente kann es bei den Diäten aber auch Kürzungen und danach mehr Erhöhung geben.
Zur Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation bedarf es eines Gesetzes. Die Bundesregierung hat sich aber noch nicht auf einen Gesetzentwurf geeinigt, weshalb der Deutsche Bundestag noch nicht in das Verfahren involviert ist.
grundsätzlich teile ich das Anliegen der Idee, den Politikerberuf für Topverdiener und High-Performer attraktiver zu machen, die Arbeit politischer Mandatsträger muss jedoch weiterhin ausnahmslos ansprechend entschädigt werden und Mindeststandards erfüllen, damit sich weiterhin genug qualifizierte Personen aus allen Schichten der Bevölkerung finden, sich politisch zu engagieren.