Antwort 29.03.2023 von Özlem Demirel Die Linke
Auch die Areale von Kommission, Parlament und Gerichtshof der EU sind nicht exterritorial in Bezug auf Belgien, Frankreich und Luxemburg.
Auch die Areale von Kommission, Parlament und Gerichtshof der EU sind nicht exterritorial in Bezug auf Belgien, Frankreich und Luxemburg.
nur um das klarzustellen: Ich bin Europapolitiker und nicht einer Auskunftei für mehr oder weniger skurrile Fragen, die Sie sich einfallen lassen.
Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist klar geregelt, dass die nationale Sicherheit in die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt.
Völkerrecht ist kein Zweiklassenrecht, deswegen hat sich Deutschland an der großen Mehrheit der von Ihnen aufgezählten Konflikte nicht beteiligt.
Es war kein Fehler dabei, der den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine rechtfertigen könnte. Deshalb muss er schwer verurteilt werden.