
Weil die AfD als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz bisher nicht als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, ist es für einen Verbotsantrag noch zu früh.
Weil die AfD als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz bisher nicht als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, ist es für einen Verbotsantrag noch zu früh.
Das Verbot AfD, antifaschistische Aufklärung, Zurückdrängung der völkischen Ideologie - das ist Verteidigung der demokratischen Rechte und der Menschenrechte.
Sollten wir es nicht schaffen, der rechtsradikalen Propaganda den Nährboden zu entziehen, bevor die AfD an die Macht kommt, werden unsere Möglichkeiten für demokratischen Widerstand dann kleiner werden. Dazu darf es meiner Meinung nach aber niemals kommen.
Katrin Göring-Eckardt gehört zu den Mitunterzeichnern des Antrages, der in Karlsruhe ein Verbot der AfD prüfen lassen will. Die Verantwortung, die sie als Mitglied des Deutschen Bundestages und als dessen Vizepräsidentin für unsere freiheitliche Demokratie trägt, gebietet es ihr.
Die CSU steht seit jeher für die Bewahrung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wir erachten es daher als richtig, verfassungsrechtliche Bedenken ernsthaft prüfen zu lassen und verfassungsfeindliche Kräfte zu verbieten
Ich sehe daher eine geringe Erfolgsaussicht für ein Verbotsverfahren.