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Ulrike Schielke-Ziesing
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Frage von Erik E. •

Wie rechtfertigen Sie Ihre Ablehnung von Brosius-Gersdorf, trotz fachlicher Eignung und Gutachten? Setzen Sie parteitaktisches Kalkül über die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts?

Frau Schielke-Ziesing, die AfD verbreitet aktiv Desinformation gegen Frauke Brosius‑Gersdorf. Mediale Kampagnen – etwa durch AfD-nahe Onlineportale – zeichneten die SPD-Kandidatin als „Hardcore-Abtreibungsbefürworterin“ und ultralinks, mit falschen Aussagen zur Schwangerschaftsabbruchsregelung und durch manipulierte Plagiatsvorwürfe. Diese Debatte führte zur kurzfristen Absetzung der Wahl im Bundestag trotz fachlicher Eignung und eines entlastenden Kurzgutachtens. Über 200 Rechtwissenschaftler:innen kritisierten diesen Umgang als schädlich für die Integrität des Verfahrens 

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Ich lehne Frau Brosius-Gersdorf nicht deshalb ab, weil sie politisch linke Überzeugungen hat, sondern weil sie mehrfach angekündigt hat, ihr Richteramt dafür zu verwenden, um diese politische Agenda zu forcieren. Konkret hat Sie in der letzten Legislatur als Sachverständige, im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages unter anderem erklärt: "Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt."… An anderer Stelle, in der Festschrift für Horst Dreyer zum 70. Geburtstag, schreibt sie:  "Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss. Menschenwürde und Lebensschutz sind rechtlich entkoppelt". Ähnlich dezidiert sind ihre Äußerungen zur Impfpflicht und zum AfD-Verbot: In der SZ vom 23. November 2021 spricht sie sogar von einer „verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht“, ebenso wie für ein AfD-Verbot, das sie bereits vor der Prüfung für ratsam hält: In der Talkshow „Markus Lanz“ vom 25.Juli 2024 bedauert sie ausdrücklich, «dass mit einem AfD-Verbot nicht die Anhängerschaft beseitigt wäre» und verweist auf die Möglichkeit, AfD-Mitgliedern „Grundrechte wie das passive Wahlrecht zu entziehen“. Hier ist glasklar eine politische Agenda erkennbar, die nicht mit der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts vereinbar ist.

 

Und nein, die Aussicht auf ein gegendertes Grundgesetz ist kein angemessener Ersatz dafür, dass sowohl ihr Bestreben, die Opposition in Deutschland zu "beseitigen" als auch die Menschenwürde Pi mal Daumen neu zu definieren, bereits krass gegen fundamentale Artikel des Grundgesetzes verstoßen.  Niemand mit einem derart totalitären Gedankengut sollte m.E. auch nur in die Nähe des BVerfG kommen dürfen. Dies gilt im Übrigen auch für ihre Kollegin Frau Prof. Ann-Katrin Kaufhold.

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