Frage von Ulrich O. • 03.05.2023

Antwort ausstehend von Thorsten Glauber FREIE WÄHLER
Bevor der Gesetzesentwurf in den parlamentarischen Prozess fließen kann, bedarf es zunächst eines Kabinettsbeschlusses; dieser liegt uns derzeit noch nicht vor.
Voraussichtlich wird die Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit im Herbst erfolgen
ein Baustopp ist erfolgt und ebenso Nachbeprobung.