Antwort 10.10.2023 von Stefan Schmidt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wann das Gesetz in Kraft treten wird, hängt von dem Verlauf der Parlamentarischen Beratungen ab, über den ich zum jetzigen Zeitpunkt leider noch keine genaue Aussage treffen kann.
Wann das Gesetz in Kraft treten wird, hängt von dem Verlauf der Parlamentarischen Beratungen ab, über den ich zum jetzigen Zeitpunkt leider noch keine genaue Aussage treffen kann.
Die Aufklärungsbemühungen der Bundesregierung über die Urheber der Sprengung der Nord Stream-Pipelines bezeichne ich als völlig unzureichend und besorgniserregend.
Mit der in den letzten Jahren bereits erfolgten Ausweitung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder (sogenannte Mütterrente I und II) von ursprünglich einem auf jetzt zweieinhalb Jahre ist hier schon eine sehr kostenträchtige Verbesserung der Anerkennung der Kindererziehung erfolgt.
Ich lehne den Bau, solange es keinerlei plausiblen Bedarfszahlen gibt, ab