Warum bekomme ich nun den Rentenzuschlag auf meine Witwenrente nicht?
Sehr geehrter Herr Heil, mein Mann ist 1983 verstorben. Er war 43 Jahre alt. Ich bezog dann zunächst die kleine Witwenrente, weil ich 37 Jahre alt war. Die Berechnungsgrundlage war Hochrechnung als wenn er bis zum 60. Lebensjahr Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt hätte. Warum bekomme ich nun den Rentenzuschlag auf meine Witwenrente nicht? LG Ingeborg H.
Weitere Fragen an Hubertus Heil

Eine sichere Rente ist ein Kernanliegen der SPD und wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die gesetzliche Rentenversicherung stabil und verlässlich finanziert bleibt. Dabei wollen wir vermeiden, dass die jüngeren Generationen über Gebühr belastet werden.

Wir als SPD streben eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung an, um die Kapitalerträge nach dem individuellen Einkommensteuertarif zu besteuern. Das würde insbesondere hohe Kapitalerträge stärker belasten und eine gleichwertige Besteuerung von Arbeitseinkommen und Kapitaleinkünften ermöglichen.

Sie haben es richtig zusammengefasst

Zu Ihrer Zahl: Die 2.000 Euro pro Monat sind nicht „inklusive“ eines zusätzlichen 12.000-Euro-Freibetrags. Die Aktivrente stellt bis zu 24.000 Euro Erwerbseinkommen pro Jahr steuerfrei – unabhängig davon gilt weiterhin der allgemeine Grundfreibetrag.