Antwort 14.12.2023 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Regelbedarfe werden in einem transparenten Verfahren ermittelt. Eine Absenkung unter das Existenzminimum ist verfassungsrechtlich nicht möglich.
Die Regelbedarfe werden in einem transparenten Verfahren ermittelt. Eine Absenkung unter das Existenzminimum ist verfassungsrechtlich nicht möglich.
Ich bin der Auffassung, dass Leistung und Bildungsgerechtigkeit zusammen gedacht werden müssen.
Menschenrechtsorganisation berichten übrigens, dass unter den aus der Ukraine geflüchteten Männern im wehrfähigen Alter auch viele ehemalige Soldaten seien, die in der Ukraine lange an der Front gekämpft haben, aber davon traumatisiert sind und keine Möglichkeit sehen, wieder zurück an die Front zu gehen.
In Zeiten von Fachkräftemangel und eines straffen Bundeshaushalts ist die Bedeutung des aktivierenden Arbeitsmarkts nicht zu unterschätzen.