Zur Klarstellung: Es handelt sich nicht um eine Kürzung der Mindestvergütung. Bislang wurden viele psychotherapeutische Leistungen extrabudgetär vergütet. Dieses Volumen hat sich in zehn Jahren auf rund 3,9 Milliarden Euro (2025) fast verdoppelt. Das Gesetz überführt einen Großteil davon ins reguläre Honorarbudget. Dabei ist ausdrücklich sichergestellt, dass es dadurch nicht zu Honorarverschiebungen zulasten der Psychotherapie kommt, und laufende Behandlungen werden bis zum Abschluss ohne Abzug vergütet.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 15.07.2026 von Thorsten Frei CDU
Antwort ausstehend von Berivan Aymaz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 03.09.2026 von Armand Zorn SPD
Ich will stabile GKV-Finanzen, aber keine schlechtere Psychotherapie. Besonders Kinder und Jugendliche brauchen schnellen, verlässlichen Zugang zu Hilfe.
Antwort ausstehend von Anke Rehlinger SPD
Antwort ausstehend von Aydan Özoğuz SPD
Antwort 13.07.2026 von Kathrin Michel SPD
Bislang existiert lediglich Vereinbarung aus Koa-Ausschuss, es gibt noch keine gesetzliche Ausgestaltung. SPD gegen Absenkung des bisherigen Transparenzniveaus.