(...) Das derzeitige Landtagswahlrecht in Baden-Württemberg hat sich bewährt. Kein anderes Wahlrecht fördert eine starke Verankerung einer Kandidatin oder eines Kandidaten in ihrem/seinem Wahlkreis so wie das baden-württembergische, da hier auch Kandidatinnen Kandidaten, die nur knapp in der Mehrheitswahl unterlegen sind, noch ein Mandat erringen können. (...)
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(...) Nun zum Elternwahlrecht, das wegen der Überalterung der Bevölkerung gefordert wird und zur geringen Zahl der Familien in Deutschland. Ich bin nicht der Meinung, dass das Wahlrecht durch andere wahrgenommen werden soll, sondern der Grundsatz "Eine Person - eine Stimme" ist mir sehr wichtig. (...)
(...) Die von Ihnen geschilderte Verunsicherung vieler Wählerinnen und Wähler sowie die von mir geschilderten Widersprüche zwischen Teilzeitparlament und Anforderungen dieses Wahlrechtes haben zu einer neuen Debatte darüber geführt, ob es zum Beispiel im Bezug auf die Landeslistenauswahl Überarbeitungesbedarf gibt. Diesem Thema will sich die SPD in der kommenden Legislaturperiode widmen. (...)
(...) Allerdings halte ich es trotzdem nicht für nötig, aus den Landeslisten wieder echte Parteilisten zu machen. Denn das Wahlrecht bietet Ihnen ja die Möglichkeit an, auch einfach fünf Stimmen der Partei zu geben und nicht einer Kandidatin oder einem Kandidaten. Damit geben Sie zum Ausdruck, dass Sie eine Partei wählen möchten, dieser aber vertrauen, was die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten und deren Reihenfolge betrifft. (...)
(...) Obwohl auch bei der Piratenpartei das Elternwahlrecht diskutiert wurde, stehe ich dieser Idee eher kritisch gegenüber. Meines Erachtens ist das Wahlrecht ein höchst persönliches Recht, das gerade wir Frauen uns hart erkämpfen mussten. (...)