Dr. Eva Gümbel (C) Daniela Möllenhoff
Eva Gümbel
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Wolf M. •

Frage an Eva Gümbel von Wolf M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Gümbel,

Das gegenwärtige HH-Wahlrecht ist ein personalisiertes Verhältniswahlrecht, d.h. als Wähler kann ich aus den 397 Listenkandidaten und aus ca. 25 bis 50 Wahlkreiskandidaten(je nach WK-Größe) mindestens einen oder bis zu zehn verschiedene Kandidierende ankreuzen. Kein Wähler in HH hat über diese ca. 450 Kandidierenden die objektiven Informationen, um eine begründbare Wahlentscheidung treffen zu können.

Ist es nicht besser, dass das Wahlrecht eine Mischung aus Listen- und Personalwahl wird, d.h. die Landeslisten bleiben echte (Partei-)Listen – ohne personale Auswahl – und die Wahlkreislisten bleiben echte Personallisten, weil man eigentlich nur im Wahlkreis die Chance hat, die Kandidierenden ausreichend kennen zu können?

Dr. Eva Gümbel (C) Daniela Möllenhoff
Antwort ausstehend von Eva Gümbel
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