
Es freut mich, dass das Bürgergeld zum 1. Januar 2023 eingeführt wurde.
Es freut mich, dass das Bürgergeld zum 1. Januar 2023 eingeführt wurde.
Die neuen Regelungen sehen jetzt vor, dass in der einjährigen Karenzzeit die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft und die angemessenen Heizkosten übernommen werden. Das Ersparte muss nicht aufgebraucht werden, sofern es sich nicht um erhebliches Vermögen handelt. Als erheblich gelten nunmehr 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Mit dem Bürgergeld bringen wir auf Bundesebene ein wichtiges Vorhaben der Koalition voran und schaffen eine Kurskorrektur, die für Millionen Menschen in Zeiten großer Unruhe Sicherheit und Perspektiven bringt: nicht nur mit einer Erhöhung des Regelsatzes, sondern auch mit einer geänderten Haltung, die den Leistungsbeziehenden Respekt und Würde entgegenbringt.
Insgesamt muss es das Ziel einer vernünftigen Arbeitsmarktpolitik sein, dass Menschen schnell wieder in Arbeit gebracht werden. Personen auf der Suche nach einem Job müssen dabei auch unterstützt und weitergebildet werden.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Fragen, die ich Ihnen gerne direkt und nicht über abgeordnetenwatch.de beantworten möchte.
Die CDU ist für die Anhebung der Grundsicherung. Unabhängig davon will das Bürgergeld eine Abkehr von Fördern und Fordern und das lehnen wir ab.