Frage von Samuel D. • 04.04.2023

Antwort von Hakan Demir SPD • 04.04.2023
Klar ist, dass natürlich nur Studienzeiten in Deutschland angerechnet werden.
Klar ist, dass natürlich nur Studienzeiten in Deutschland angerechnet werden.
Mit dem neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung vom Ende April 2023 wird diese Praxis nicht mehr länger nötig sein.
Sie haben Ihre Frage auch an Frau Mohamed Ali gerichtet, die den Antrag im Jahr 2021 für meine Fraktion eingebracht hat.
Die Bundesregierung ist selbstverständlich an einer verfassungsgemäßen Alimentation interessiert und arbeitet mit Hochdruck an dem Gesetzentwurf.
Bitte wenden Sie sich mit dem konkreten aufenthaltsrechtlichen Anliegen gemeinsam mit Ihrer Freundin an den Bürgerservice.
meinen Lebenslauf finden Sie wie viele andere Informationen über meine Arbeit im Internet.