Antwort 15.03.2024 von Paula Piechotta BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im kürzlich beschlossenen Haushalt haben wir 150 Millionen Euro zur Finanzierung des Kinderkrankengeldes zur Verfügung gestellt.
Im kürzlich beschlossenen Haushalt haben wir 150 Millionen Euro zur Finanzierung des Kinderkrankengeldes zur Verfügung gestellt.
Es ist beabsichtigt, die in § 107d BeamtVG verankerte Höchstgrenze von 120 Prozent um weitere drei Jahre fortzuschreiben
Ja, auch für Beamte wird bzw. wurde die Anzahl der Sonderurlaubstagebei Erkrankung des Kindes angepasst.