Antwort 18.06.2024 von Hakan Demir SPD
Früherer Sozialleistungsbezug ist kein Ausschlussgrund und das wird auch unter der neuen Rechtslage so bleiben.
Früherer Sozialleistungsbezug ist kein Ausschlussgrund und das wird auch unter der neuen Rechtslage so bleiben.
Die Tatsachengrundlage Ihrer These möchte ich bezweifeln
Der Begriff des erheblichen Vermögens wurde in den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum SGB II konkretisiert
Laut Bundesgesetzgebung gehört der Erwerb einer Brille derzeit grundsätzlich nicht zu den Leistungen, für die der Staat finanzielle Unterstützung für Bürgergeld-empfängerinnen und -empfänger bereitstellt