
Antwort ausstehend von Georg Schroeter AfD

Das Durchsuchen privater Nachrichten ohne konkreten Anfangsverdacht greift tief in das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation ein und stellt Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Eine Massenüberwachung widerspricht unseren rechtsstaatlichen Überzeugungen.
Auch wenn ich den Einsatz gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder politisch priorisiere, halte ich eine anlasslose Maßnahme nicht für gerechtfertigt. Vielmehr brauchen unsere Strafverfolgungsbehörden effektive Ermittlungsmaßnahmen im Einzelfall.