Lassen Sie mich zunächst betonen, wie froh ich bin, dass es mit Blick auf das Thema Heizöl/Pellets gelungen ist, dass im parlamentarischen Verfahren die Einrichtung eines Härtefallfonds in Höhe von 1,8 Mrd. Euro für alle gelungen ist, die nicht mit Gas oder Fernwärme heizen.
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für Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen und von sehr hohen Energiepreisen betroffen sind, wird es einen Härtefallfonds geben. Darunter fallen unter anderem Pellets, Öl oder Flüssiggas. Der Bund stellt dafür bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Antragstellung und die Auszahlung sollen über die Bundesländer organisiert werden.
Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird derzeit erarbeitet.
Ab wann und auf welchem Wege die Beantragung in Nordrhein-Westfalen möglich ist, kann ich aufgrund der Zuständigkeit der nordrhein-westfälischen Landesregierung nicht sagen
Für die Bezieherinnen und Bezieher von Fernwärme gilt die Fernwärmebremse innerhalb des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG).
Ab wann und auf welchem Wege die Beantragung in Sachsen-Anhalt möglich ist, kann ich aufgrund der Zuständigkeit der dortigen Landesregierung nicht sagen. Ich rate Ihnen daher, sich direkt an diese zu wenden.