Das Verfahren eines Volksbegehrens ist sehr komplex
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Um Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zu zitieren: "Ein Erdogan-Ableger, der hier zu Wahlen antritt, ist das Letzte, was wir brauchen."

Wir wissen aus vorherigen Verbotsverfahren, dass diese sehr lange dauern. Im Fall der NPD prüfte das Verfassungsgericht vier Jahre. Mit einem Urteil wäre daher vor den im Herbst anstehenden Wahlen in drei ostdeutschen Bundesländern, aber auch vor den Bundestagswahlen im Jahr 2025 nicht zu rechnen.

Kommen die dafür zuständigen Behörden zu dem Ergebnis, dass es bei der AfD oder einer anderen Partei ausreichende Anhaltspunkte gibt, die ein rechtsstaatliches Verbotsverfahren rechtfertigen, befürworte ich dessen Einleitung und Durchsetzung ausdrücklich.


Eine Übergangsregelung ist in dem von Ihnen geschilderten Fall nicht erforderlich. Es gilt nämlich immer die Rechtslage zum Zeitpunkt der Einbürgerung.