Antwort 09.05.2025 von Andreas Stoch SPD
Die Pflicht zur Mitwirkung im Asylverfahren ist im Asylgesetz (AsylG) verankert. Dazu gehört auch die Verpflichtung, alle für das Verfahren relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
Die Pflicht zur Mitwirkung im Asylverfahren ist im Asylgesetz (AsylG) verankert. Dazu gehört auch die Verpflichtung, alle für das Verfahren relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
Ich danke Ihnen für Ihre Anregungen und versichere Ihnen, dass wir uns auch weiterhin mit aller Kraft für eine bessere Gesundheitsversorgung in unserem Land einsetzen werden.