Lieber Herr Mützchenich, warum haben Sie zugestimmt, dass der Familiennachzug für geflüchtet mit subsidären Schutz ausgesetzt wird?
Menschen mit subsidären Schutz können nicht in ihre Heimat zurück. Es ist für sie und ihre Familien nicht absehbar, wann sie in ihre Heimatländer zurückkehren können. Viele dieser Menschen mussten ihre Kinder, Partner*innen, Eltern oder Geschwister auf der Flucht zurücklassen. Wenn Sie diese nun nicht nachholen können, so bedeutet dies, dass Familien auf unbestimmte Zeit getrennt sind. Das bringt Familien in verzweifelte Situationen, wie beispielsweise in einer Reportage der taz nachzulesen ist (https://taz.de/Asylrechtsverschaerfungen/!6093241/). Hier wird auch berichtet, dass Menschen aus Verzweifelung Suizid begehen. Das Recht auf Familie ist in Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbrieft. Artikel 6 unseres Grundgesetzes setzt die Familie unter einen besonderen Schutz. Auch aus unsere eigenen Geschichte verpflichtet uns, Menschen die für Krieg und Unterdrückung fliehen, aufzunehmen und zu unterstützen.