Frage von Andreas A. • 08.05.2023

Antwort von Christoph Ploß CDU • 11.05.2023
vielen Dank für Ihre Nachricht.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung betrifft unmittelbar die Arbeit des Parlaments selbst.
Mir ist keine Einflussnahme von Hamburger Politikern zur geplanten Neubaustrecke bekannt.
2021 wurde die Vorschrift erneut geändert und der Strafrahmen deutlich heraufgesetzt. Seitdem beträgt die Mindeststrafe ein Jahr.
Bedauerlicherweise sind jedoch Anfang 2021 einige frühere Mitglieder unserer Fraktion diesem Anspruch nicht gerecht geworden.
da Ihre Frage nicht in meinen thematischen Zuständigkeitsbereich fällt, möchte ich Sie höflich bitten, sich damit an die Kollegin bzw. den Kollegen aus der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag zu wenden, die/der sich mit dem Thema hauptsächlich beschäftigt.