
(...) Sämtliche Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes sind außerdem an die Feststellung der epidemischen Notlage von nationaler Tragweite (§5 Infektionsschutzgesetz) geknüpft. Diese Feststellung ist zeitlich befristet (...)
(...) Sämtliche Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes sind außerdem an die Feststellung der epidemischen Notlage von nationaler Tragweite (§5 Infektionsschutzgesetz) geknüpft. Diese Feststellung ist zeitlich befristet (...)
(...) Das Föderalismusprinzip wird also durch die Bundesnotbremse nicht beschädigt. (...)
(...) Bundesgesetzgeber musste daher entschlossen handeln – und zwar mit der bundeseinheitlichen Notbremse (...)
(...) Mich persönlich hat die Novelle des Infektionsschutzgesetzes vor eine der schwersten Entscheidungen meines politischen Engagements gestellt (...)
(...) Der Föderalismus garantiert den Bundesländern ein Mitspracherecht in vielen wichtigen Fragen. Der Föderalismus verbietet jedoch nicht, dass bestimmte Aufgaben durch den Bund wahrgenommen werden. (...)
(...) In vielen Gesprächen wurde mir auch immer wieder vermittelt, dass die verschiedenen Regeln zwischen den Bundesländern eher Unübersichtlichkeit schaffen und die Nachvollziehbarkeit erschweren. Aus diesen Gründen sind nach meiner Einschätzung also mehr Kompetenzen für den Bund zu begrüßen. (...)