Antwort 03.08.2026 von Bärbel Bas SPD
Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen.
Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen.
Das Gesetz bleibt bestehen und ermöglicht auch künftig den Zugang zu staatlichen Informationen.
Eine Absenkung des bestehenden Transparenzniveaus oder eine Beschneidung berechtigter Auskunftsansprüche halte ich für nicht zielführend
Wir unterstützen daher das Vorhaben, das IFG unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen.
Eine faktische Abschaffung des IFG wird es mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht geben.