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Holger Mann
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Frage von Dominik K. •

Wie stehen Sie zur geplanten IFG-Reform, die Antragsberechtigung, Gebühren und Behördentransparenz betrifft? Werden Sie im Bundestag dagegen stimmen?

Sehr geehrter Holger Mann,

ich bitte Sie, sich gegen die geplante Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) auszusprechen und einem entsprechenden Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.

Die vorgesehenen Änderungen würden den Zugang zu staatlichen Informationen erheblich erschweren und damit Transparenz sowie demokratische Kontrolle schwächen. Das widerspricht aus meiner Sicht dem Ziel einer bürgernahen Verwaltung.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage zur geplanten Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).

Die konkrete Ausgestaltung einer Reform ist derzeit noch Gegenstand der politischen Beratungen. Deshalb kann ich Ihnen heute keine Aussage zu einzelnen Regelungen – etwa zur Antragsberechtigung, zu Gebühren oder zu den Transparenzpflichten von Behörden – oder zu meinem Abstimmungsverhalten bei einem noch nicht abschließend vorliegenden Gesetzentwurf machen.

Unabhängig davon ist meine Haltung und die meiner SPD-Kolleg:innen eindeutig: Eine faktische Abschaffung des IFG wird es mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht geben.

Das IFG hat sich seit seiner Einführung vor rund 20 Jahren bewährt. Transparenz ist eine wesentliche Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches Handeln. Deshalb brauchen wir auch künftig ein starkes Informationsfreiheitsgesetz.

Aus meiner Sicht sollte das IFG weiterentwickelt werden – nicht zurückgebaut. Dazu gehören einfachere, verständlichere und stärker digitalisierte Verfahren, damit Auskunftsanträge schneller und effizienter bearbeitet werden können. Gleichzeitig müssen wir angesichts veränderter Sicherheitslagen prüfen, ob der Schutz sensibler Informationen, etwa im Bereich der kritischen Infrastruktur, weiterhin ausreichend gewährleistet ist. Bereits heute enthält das IFG hierfür Ausnahmeregelungen, die sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten bewährt haben.

Für mich ist dabei entscheidend: Eine Weiterentwicklung des IFG darf nicht zu einer Einschränkung der bestehenden Auskunftsrechte führen. Die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern, Presse und Zivilgesellschaft auf Zugang zu staatlichen Informationen müssen erhalten bleiben. 

Mit freundlichen Grüßen

Holger Mann, MdB

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