Frage von Erhard J. • 12.08.2022

Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Das Weisungsrecht des Justizministerium gegenüber der Staatsanwaltschaft muss eingeschränkt werden. Denn die Weisungen sollen nur dann erlaubt werden, wenn die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft offensichtlich rechtsfehlerhaft oder ihr Ermessen nicht oder fehlerhaft in Anspruch genommen werden.
Ich bin davon überzeugt, dass unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte grundsätzlich politisch unabhängig arbeiten. Die von Ihnen geschilderten Einzelfälle enthalten schwerwiegende Vorwürfe, die ich nicht überprüfen kann. Ich bitte Sie, entsprechende Nachweise den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu übergeben.