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(...) Das ist wichtig, denn einige Plattformen machen urheberrechtlich geschützte Inhalte, die von ihren Nutzern hochgeladen werden, öffentlich zugänglich und erzielen dadurch hohe Gewinne. Mit der Urheberrechterichtlinie sollen solche Plattformbetreiber daher in die Pflicht genommen werden und verpflichtet werden, sicherzustellen, dass ihr Angebot so gestaltet ist, dass sie effektiv gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen können. (...)

(...) Artikel 13 der neuen Urheberrechterichtlinie legt fest, dass Plattformen künftig „angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen“ ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte durch Nutzer nicht mehr online gestellt werden. Es geht dabei nicht darum, einen „Upload-Filter“ einzuführen oder das Hochladen bestimmter Inhalte zu unterbinden. Vielmehr geht es darum, eine angemessene Entlohnung der Rechteinhaber zu gewährleisten. (...)

(...) ich trete für ein hohes Verbraucherschutzniveau in Europa ein. Selbstverständlich gelten die Verbraucherschutzbestimmungen auch für nicht-europäische Unternehmen, die in der Europäischen Union aktiv sind. (...)

Sorry, hatte diese Frage nicht gesehen. Sollte sie noch aktuell sein empfehle ich ihnen die Rede meiner Kollegin.
