Frage von Peter O. • 11.04.2022

Antwort ausstehend von Birgit Herdejürgen SPD
Die Beamtenbestechung ist m.W. ein Straftatbestand, bei der eine Vorteilsgewährung von Amtsträgern beabsichtigt wird.
Ich komme allen meinen vorgeschriebenen Nachweis- und Anzeigepflichten – sowohl von Seiten des Deutschen Bundestages als auch von Seiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion – nach.
Sie können sich sicher sein, dass ich persönlich keine Gelder von privaten Unternehmen erhalte und auch unter keinem "lobbyistischen Einfluss" stehe.