Der Petitionsausschuss ist nicht für Parteiverbote zuständig
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Nach meinen Informationen bietet die Freiburger Verkehrs AG, wie zahlreiche andere Verkehrsverbünde ebenfalls, das Deutschlandticket in Form einer persönlich ausgestellten Plastikkarte aus, die in Verbindung mit einem Lichtbildausweis, mitzuführen ist.
Es besteht zum aktuellen Zeitpunkt bei einigen Verkehrsverbünden immerhin die Möglichkeit, das 49-Euro-Ticket auch als Chipkarte zu erhalten. Dafür ist kein Smartphone notwendig.
Alternativ zum digitalen Deutschlandticket bieten manche Verkehrsbetriebe Chipkarten an. Somit ist die Nutzung des Tickets auch ohne Smartphone möglich.
Die von Ihnen angesprochenen 4 Jahre sind ein Anwendungshinweis des Bundesinnenministeriums, wie der Zeitraum "noch nicht seit x Jahren im Inland" interpretiert werden soll - nämlich so, dass ein 4-jähriger Aufenthalt genügt