Antwort 11.07.2024 von Carsten Brodesser CDU
Ungleichbehandlung von Immobilien und Kapitalvermögen hat unterschiedliche Gründe: steuerpolitisch, historisch, sozialpolitisch und muss ausgeglichen werden.
Ungleichbehandlung von Immobilien und Kapitalvermögen hat unterschiedliche Gründe: steuerpolitisch, historisch, sozialpolitisch und muss ausgeglichen werden.
Um das zu ändern, lege ich in meiner Arbeit einen großen Fokus darauf, Ungerechtigkeiten im Steuersystem abzubauen.
Der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, welcher nach § 18 Absatz 1 WEG die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zugewiesen ist, gehört sowohl der unterlegene wie auch der obsiegende Kläger an.
Zu verhandeln heißt noch lange nicht, das Ergebnis vorwegzunehmen.