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Die Schnelllebigkeit der modernen Informationsgesellschaft macht es für Abgeordnete außerdem notwendig, sich ständig über aktuelle Ereignisse zu informieren, um darauf gegebenenfalls kurzfristig politisch reagieren zu können. Vor diesem Hintergrund darf die Nutzung von Handys durch die Abgeordneten im Plenum nicht als mangelndes Interesse an der jeweiligen Debatte verstanden werden.
Das Mobiltelefon stellt ein inzwischen unverzichtbares Arbeitsmittel dar.
Im Hinblick darauf ist zunächst klarzustellen: Entgegen verbreiteter medialer Darstellung zum Grund der Erteilung des Ordnungsgeldes hat die Abgeordnete Beatrix von Storch am 15. November 2023 das Ordnungsgeld nicht wegen ihrer Äußerungen zur Abgeordneten Tessa Ganserer erhalten, sondern für ihre aus der noch laufenden Sitzung in sozialen Medien veröffentlichte Kritik an der Sitzungsleitung der Vizepräsidentin.
Als AfD stehen wir eine umfangreiche Verkleinerung des Bundestages und haben dies auch bereits mit Hilfe von Plenaranträgen untermauert.
eine Kurzarbeit im Bundestag ist beim besten Willen nicht möglich. Die Zahl der Abgeordneten kann und muss reduziert werden