
Die Nutzung von Mobiltelefonen im Deutschen Bundestag kann nicht ohne weiteres verboten werden. Die Abgeordneten verfügen über ein „freies Mandat“, das in Artikel 38 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes verankert ist
Die Nutzung von Mobiltelefonen im Deutschen Bundestag kann nicht ohne weiteres verboten werden. Die Abgeordneten verfügen über ein „freies Mandat“, das in Artikel 38 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes verankert ist
Da Ihre Anfrage Bundeskanzler Olaf Scholz betrifft, bitte ich Sie, sich direkt an diesen zu wenden. Als Bundestagspräsidentin habe auch ich keinen Einblick in die detaillierte Reiseplanung des Bundeskanzlers.
Ich hoffe, dass eine solche Mannschaft spätestens dann zustande kommt, wenn sich der Frauenanteil bei den Mitgliedern des Bundestags erhöht.
Selbstverständlich gehört es zu den unbestrittenen parlamentarischen Rechten jeder Fraktion, die erforderliche Beschlussfähigkeit feststellen zu lassen. Unparlamentarisch war aber in der Tat, dass dann einige Abgeordnete der AfD, die sich vor dem Hammelsprung im Plenarsaal befanden, nicht an dem Hammelsprung teilgenommen und sich nicht haben zählen lassen.