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Bärbel Bas
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Frage von Markus K. •

Daddel-Bundestag - sollte die Smartphone-Nutzung im Bundestag beschränkt werden?

Sehr geehrte Frau Bas,

den live übertragenen Debatten im Bundestag folgend stelle ich immer mehr fest, dass die Abgeordneten und die Regierungsbank mehr mit ihren mobilen Endgeräten beschäftigt sind als dass sie der Diskussion folgen.

Desinteresse oder Multitaskingfähigkeit? Oder ist es nur der allgemeine Trend, der im Bundestag abgebildet wird?

Wenn Sie die Diskussion um die Schule, "Pisa" und Smartphones verfolgen, geraten Sie unweigerlich an Forderungen zum Verbot der Smartphones zur Steigerung der Aufmerksamkeit.

Wird sich der Bundestag selbst Regeln auferlegen oder werden Sie als Bundestagspräsidentin da härter durchgreifen?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:

Erst einmal möchte ich betonen: Ich freue mich, dass Sie die Debatten im Deutschen Bundestag live mitverfolgen.

Die Bilder aus dem Plenarsaal entsprechen nicht immer den Erwartungen der Zuschauerinnen und Zuschauer - ob Desinteresse, Multitaskingfähigkeit oder allgemeiner Trend. Viele Bürgerinnen und Bürger beschweren sich ähnlich wie Sie über die Smartphone-Nutzung während der Plenarsitzungen. Als Bundestagspräsidentin erinnere ich meine Kolleginnen und Kollegen regelmäßig an die Außenwirkung ihres Verhaltens.

Wir müssen aber auch erkennen, dass das Smartphone inzwischen ein unverzichtbares Arbeitsmittel darstellt. So können sich Abgeordnete und Regierungsmitglieder während einer Plenarsitzung von ihren Büros Unterlagen zu dem jeweiligen Beratungsgegenstand schicken lassen, Dokumente sichten, Redebeiträge auf die bisherigen Reden abstimmen, sich über das tagesaktuelle Geschehen informieren oder auf kurzfristige Änderungen in der Planung ihres Tagesablaufs reagieren.

Mit dem Ältestenrat habe ich bezüglich der Handynutzung Absprachen getroffen, um einen funktionsfähigen Ablauf der Plenardebatten zu gewährleisten. Diese Absprache basiert auf einer Abwägung zwischen dem „Störpotential“ und der erhofften Arbeitserleichterung. Demnach soll im Plenarsaal z.B. nicht mit Handys telefoniert werden. Anderenfalls können Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden, die einen harten Eingriff bedeuten können.

Allerdings ist dabei zu bedenken, dass ich – entgegen einer weit verbreiteten Meinung – nicht die Dienstvorgesetzte der Abgeordneten bin. Außerhalb der mir von der Geschäftsordnung des Bundestages verliehenen Kompetenzen habe ich keine Möglichkeit, auf das Verhalten der Abgeordneten einzuwirken. Mitglieder des Bundestags üben ihr Amt gemäß Artikel 38 GG frei aus, sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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