Antwort 08.02.2024 von Ulrike Bahr SPD
Die Tarifeinigung muss per Gesetz auf Beamt:innen übertragen werden. Hierbei muss zwischen Beamt:innen des Bundes und des Landes unterschieden werden.
Die Tarifeinigung muss per Gesetz auf Beamt:innen übertragen werden. Hierbei muss zwischen Beamt:innen des Bundes und des Landes unterschieden werden.
Ihre Behörde hat insoweit Recht, dass sie bei der Ausstellung der Einbürgerungszusicherung die aktuelle Rechtslage anwendet.