Antwort 15.05.2020 von Thomas Oppermann SPD
(...) eine umfassende Reform vor der nächsten Bundestagswahl nicht mehr möglich ist. (...)
(...) eine umfassende Reform vor der nächsten Bundestagswahl nicht mehr möglich ist. (...)
(...) Auch ich halte eine Reform des Wahlrechts, die den Bundestag wieder in die Nähe der vorgesehenen Mandatszahl von 598 zurückführt, für sehr wünschenswert.
Allerdings sehe ich im derzeitigen Wahlrecht keine Verfassungswidrigkeit. (...)
Ich bin dafür, dass man den Bundestag nicht größer als 598 Abgeordnete werden lässt.
(...) Die CSU hat daher eine einfache Höchstgrenze von 650 Sitzen des Bundestages vorgeschlagen. Die Zahl der Wahlkreise sowie das Wahlrecht würden dadurch unverändert bleiben. (...)
(...) Jetzt müssen wir zumindest eine Deckelung der Größe des Bundestags beschließen. Die SPD-Fraktion hat hierzu einen Vorschlag vorgelegt. (...)