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Die Nebentätigkeiten der Abgeordneten haben ein für unsere Demokratie bedrohliches Ausmaß angenommen. Der Umfang der Nebentätigkeiten vieler Abgeordneter führt zwangsläufig zu Abstrichen bei ihrer parlamentarischen Aufgabenerledigung. (...)

(...) Zu Ihrer Frage, inwieweit mich meine Nebentätigkeiten an der gewissenhaften Ausübung meines Mandates hindern, ganz klare Antwort: gar nicht. Im Mittelpunkt meiner Tätigkeit steht das Bundestagsmandat. (...)

(...) Ihre Rechnung ist vielleicht amüsant, aber nicht realistisch. Erstens gelten 95 Prozent meiner Arbeitskraft meinen öffentlichen Ämtern. Zweitens ist die Vergütung von Tätigkeiten im öffentlichen und im freiberuflichen Bereich nicht vergleichbar. (...)

(...) Dass Frau Schmidt, wie Sie schildern, "unverschämt hohe Nebeneinkünfte" habe, ist mir nicht präsent. Meine Kolleginnen und Kollegen bewerte ich nicht nach dem Umfang ihrer Nebentätigkeiten, sondern nach ihrer politischen Haltung. (...)

(...) Meine Beschäftigung bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen in Düsseldorf galt dem Tätigkeitsfeld Graumarktanalyse und Markenüberwachung. (...)