Antwort ausstehend von Wolfgang Kubicki FDP
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Antwort 26.02.2023 von Thorsten Frei CDU
Mir scheint jedoch, dass diese Abmahnmasche relativ neu ist.
Antwort 24.04.2023 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Schon im bestehenden Urheberrecht sind rechtsmissbräuchliche Abmahnungen nach §242 BGB rechtswidrig. Beispiele wie das von Ihnen angeführte werden die Fachpolitiker*innen weiterhin beobachten und evaluieren, ob weitergehender Handlungsbedarf besteht.
Antwort 14.04.2023 von Delara Burkhardt SPD
Kann ihnen aber meine SPD-Kollegin Anna Kassautzki als kompetente Ansprechpartnerin empfehlen.
Antwort 07.03.2023 von Gregor Gysi Die Linke
Bisher deuten sich keine Vorhaben der Bundesregierung an, am Urheberrechtsgesetz in der von Ihnen gewünschten Richtung etwas zu ändern
Antwort 26.04.2023 von Rolf Mützenich SPD
Die Nutzung von sozialen Netzwerken oder digitalen (Klein-)Anzeigenportalen nehmen stetig zu und gehören längst zum Alltag der meisten Menschen. Dies muss auch im Urheberrecht berücksichtigt werden.