Antwort 06.11.2023 von Svenja Schulze SPD
Entscheidend ist auch, dass rechtsextremes Gedankengut nicht an erster Stelle durch ein Parteiverbot zu bekämpfen ist.
Entscheidend ist auch, dass rechtsextremes Gedankengut nicht an erster Stelle durch ein Parteiverbot zu bekämpfen ist.
Die AfD hat sich in all ihren Teilen stetig radikalisiert und zu einer offen rechtsextremen Partei entwickelt. Der Verfassungsschutz beobachtet zu Recht.
Die Abgeordneten von Parteien politischer Mitbewerber der AfD sollten insofern ein solches Verbotsverfahren nicht und schon gar nicht proaktiv initiieren, weil sonst der Eindruck entstünde, dass damit ein unliebsamer politischer Konkurrent beseitigt werden solle.
Ein Parteiverbotsverfahren hat zum Schutz der Demokratie hohe Hürden, der Ausgang kann daher nicht vorhergesagt werden. Wir müssen der AfD politisch begegnen.